BMU plant Maßnahmen gegen Vernichtung gebrauchsfähiger Waren

Das Bundesumweltministerium will im Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Obhutspflicht für Waren einführen. Unternehmen sollen Überhänge und Retouren nur noch dann vernichten dürfen, wenn dies zum Beispiel aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen notwendig ist. 

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