Wenn die Photovoltaik-Anlagen aus der Solarförderung laufen, dürfen sie
nach derzeitigen EEG-Recht nicht einfach so weiter einspeisen, sondern
brauchen einen Abnehmer für ihren Solarstrom. Gerade Betreiber älterer
EEG-Anlagen wünschen sich Informationen für die weitere Nutzung ihrer
Systeme nach dem Ende der Förderung.
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