Auch Mainz muss Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan aufnehmen

Verwaltungsgericht Mainz gibt Klage für „Saubere Luft“ der Deutschen Umwelthilfe statt – Luftreinhalteplan muss bis zum 1. April 2019 geändert werden und Diesel-Fahrverbote zur Einhaltung des Grenzwertes zum 1. September 2019 enthalten.
Deutsche Umwelthilfe erwirkt weiteres Urteil für „Saubere Luft“

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