Bis Ende 2027 werden Photovoltaik-Anlagen mit vier Gigawatt Gesamtleistung aus dem EEG fallen. Bislang gibt es keine gesetzliche Regelung, die den Weiterbetrieb der meisten kleinen Anlagen erlaubt. Der Solarenergieförderverein zeigt in einem Gutachten, wie eine einfache, unbürokratische und wirtschaftliche Weiterbetriebsoption für diese Anlagen geschaffen werden könnte.
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