Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2019 hat der Gesetzgeber Betreiber kleiner Solaranlagen grundsätzlich von der Gewerbesteuerpflicht befreit, und zwar rückwirkend zum Beginn des Jahres 2019. Parallel dazu entfällt die bisherige Pflichtmitgliedschaft in der IHK.
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