Ein pauschaler Mindestabstand von 1000 Meter von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden würde den weiteren Ausbau von Windenergie praktisch komplett zum Erliegen bringen. De facto wäre kein weiterer Zubau mehr möglich. Bundesländer und Gemeinden wären von dem Mindestabstand unterschiedlich stark betroffen.
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