In weniger als 1,5 Jahren laufen die ersten Photovoltaik-Anlagen aus der
Solarförderung. Der Weiterbetrieb ist nach den derzeitigen Richtlinien
dann zwar grundsätzlich möglich, aber nur wenn es einen Abnehmer für die
Solarstrom gibt. Auch das Privileg beim Photovoltaik-Eigenverbrauch
entfällt nach Ende der EEG-Vergütung.
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