Der Bundesrat hat die Novelle erwartungsgemäß auch durchgewunken. Damit können das Energiesammelgesetz zum 1. Januar planmäßig in Kraft treten. Für die Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt sind damit die Sonderkürzungen zwischen Februar und April beschlossen, zugleich sind aber auch die Sonderausschreibungen auf den Weg gebracht.
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