Nach zweiter und dritter Lesung hat das Parlament mit Stimmen der Koalitionsfraktionen das Energiesammelgesetz beschlossen. Der Bundesrat muss zwar auch noch über das Gesetz befinden, ist aber nicht zustimmungspflichtig. Die Sonderkürzungen für Photovoltaik-Dachanlagen ab Februar 2019 und die Sonderausschreibungen in den kommenden drei Jahren sind damit auf den Weg gebracht.
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