Die Bundesregierung hat am Freitag dem Deutschen Bundestag ihren Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgelegt. Die Vorlage dieses „EEG-Erfahrungsberichts“ ist laut Gesetz zum 30. Juni 2018 und danach alle vier Jahre vorgeschrieben.
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