Städte dürfen schon nach der derzeitigen Rechtslage Fahrverbote verhängen, hat soeben das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem wegweisenden Urteil verkündet. Bereits gestern erklärte das Bundesverkehrsministerium, nun doch „streckenbezogene Verkehrsverbote“ ermöglichen zu wollen.
Von Friederike Meier
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